Finanzierung

Finanzierung

Verordnung / Kostenübernahme

Unsere Leistungen werden vom behandelnden Haus-/Fachärzt:innen oder dem entlassenden Krankenhaus per Muster 63 verordnet.

Die SAPV-Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Allerdings gibt es Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht ersetzt werden, wie z.B. besondere Therapien oder die intensive psychosoziale Begleitung von Angehörigen insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Es ist uns aber ein großes Anliegen diese Angebote trotzdem anzubieten, weshalb wir jede noch so kleine Spende sehr wertschätzen.

Spenden

Wir bedanken uns bei den vielen Spender:innen und freuen uns über weitere Unterstützung. Diese kommt vollumfänglich unseren Patient:innen zugute!

Unser Spendenkonto:

Empfänger: Jakobus SAPV Rosenheim
Kreditinstitut: Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE52 7115 0000 0020 0403 41
BIC: BYLADEM1ROS

Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.

Bis zu einem Betrag von 200€ gilt Ihr Kontoauszug als Spendenquittung.

Spendenbescheiningungen werden auf Wunsch ab einem Betrag von 50€ ausgestellt, dazu schreiben Sie bitte im Betreff ihren kompletten Namen und Anschrift.