unsere Ziele

 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ gemäß Art. 12 ff DSGVO

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN
Name: Jakobus SAPV Rosenheim
Adresse: Innaustraße 11, 83026 Rosenheim
Kontaktdaten: 08031/3579 901, info@jakobus-sapv-rosenheim.de
◼ 1. 1. KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Sie erreichen die zuständige Datenschutzbeauftragte unter:
Name: Frau Monika Kefer-Spieleder, Kefer IT-Beratung
Anschrift: Blumenstraße 9a, 83569 Vogtareuth Kontaktdaten: info@kefer-it.de
2. ZWECK UND ART DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.
• Patientenstammdaten (direkt von Ihnen)
• Personendaten (z.B. aus der Gesundheitskarte, PKV Karte)
• Gesundheitsdaten (z.B. Vorbefunde, Überweisungsscheine, Arztbriefe, Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge, Befunde)
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung und Pflege. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann dies dazu fuhren, dass eine sorgfältige Behandlung und Pflege nicht möglich ist.
3. RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG
• Erfüllung des Pflegevertrages Art.9 Abs. 2 Lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1Lit. b BDSG sowie § 120 SGB X, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr.    6 und Abs. 7 SGB V.
• Behandlungsvertrag nach den §§ 630 ff BGB, § 10 Abs. 1 MBO-Ä, § 57 Abs. 3 BMV-Ä
• Gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).
• Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) z.B. privatärztliche Verrechnungsstellen, Terminerinnerungen
• Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
• Steuergesetze sowie die gesetzliche Buchführung, steuerrechtliche Kontroll- und Meldepflichten
• die Erfüllung von Anfragen und Anforderungen von Behörden

4. EMPFÄNGER DER DATEN UND DATENÜBERMITLLUNG
• Interne Stellen, soweit erforderlich.
• Übermittlung an andere Ärzte sind der Pflegevertrag sowie § 73 Abs. 1b SGB V für den Zweck der Mit-/Weiter-Behandlung und Dokumentation der Behandlung, als auch die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
• Übermittlungen an die Kassenärztliche Vereinigung nach §§ 294 ff. SGB V; §§ 12, 106 SGB V;
• § 295 Absatz 1a SGB V; §§ 298, 299 SGB V.
• Übermittlung an Krankenkassen nach §§ 294 ff. SGB V, § 291 Absatz 2b SGB V, § 132a Abs. 4 SGB V, § 36, Abs. 1 BMV-A (im Falle von § 44 Abs. 4 SGB V mit Ihrer Einwilligung zum Zweck der Feststellung der Leistungsberechtigung gemäß den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien).
• Übermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist § 276 SGB V für den Zweck der Prüfung, Beratung und Begutachtung, sowie
• Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beitragen z.B. Labore, EDV-Partner, Rechenzentrumsdienstleister, Aktenvernichter, etc.
• Öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzl. oder behördlichen Verpflichtung.
• Kredit- und Finanzdienstleister (Abwicklung Zahlungsverkehr).
• Steuerberater oder Wirtschafts- und Lohnsteuer- und Betriebsprüfer
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.
Als Berufsgeheimnisträger sind wir verpflichtet die berufsrechtliche Verschwiegenheit (Arztgeheimnis) einzuhalten und umzusetzen. Weitere Empfänger bzw. aus anderen Gründen erhalten die von Ihnen überlassenen Daten nur auf Ihren Wunsch hin, wenn Sie uns von der berufsrechtlichen Verschwiegenheit entbinden. Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beitragen z.B. Labore, EDV-Partner, Rechenzentrumsdienstleister, Aktenvernichter, etc. Diese Auftragsverarbeiter werden von uns vertraglich zur Einhaltung der Vorgaben des DSGVO und des BDSG verpflichtet.
5. SPEICHERUNG IHRER DATEN
• solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, nach oben genannten Zwecken, erforderlich ist.
• nach besonderen medizinisch gesetzlichen Aufbewahrungspflichten siehe Tabelle.
• nach steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.
• nach Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
6. IHRE RECHTE
6.1 Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 34 BDSG) eingeschränkt sein kann.
6.2 Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

6.3 Recht auf Löschung
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
6.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
6.5 Recht auf Widerspruch
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
6.6 Recht auf keine ausschließlich automatisierte Entscheidung
Sie haben das Recht nach Art. 22 DSGVO, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
6.7 Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an uns wenden.
6.8 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die für die Jakobus SAPV Rosenheim gGmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Sie erreichen dieses unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Postfach 606
91511 Ansbach
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Ihr SAPV-Team

AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR ÄRZTLICHE UNTERLAGEN

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Teil 1d) 1 Jahr
Betäubungsmittelrezepte (Durchschriften) 3 Jahre
Betäubungsmittelkartei
Befunddokumentationsblätter:
– Gesundheitsuntersuchung (Erwachsene)
– Früherkennung auf Krebserkrankungen Frauen / Männer 10 Jahre
Laborqualitätssicherung (Kontrollkarten, Ringversuchszertifikate) 5 Jahre
Patientenkartei (nach der letzten Behandlung), z. B.
– Ärztliche Aufzeichnungen einschließlich Untersuchungsbefunde, Laborbuch
– Befundmitteilungen z. B. über  EEG
– EKG (auch Langzeit-EKG)
– Röntgendiagnostik
– Sonographische Untersuchungen (Fotos)
– Durchschriften von Arztbriefen (eigene und fremde) 10 Jahre
Röntgenbilder 10 Jahre
Röntgenbilder von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person
Zytologische Befunde und Präparate 10 Jahre
Aufzeichnungen einschließlich EDV – erfasste Daten bei Anwendung von Blutprodukten und von genetisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen 15 Jahre
aber: Angaben nach § 14 Abs. 2 TFG (u.a. Patientenidentifikationsnummer, Chargenbezeichnung, Pharmazentralnummer, Datum und Uhrzeit der Anwendung) 30 Jahre
Aufzeichnungen über ein Durchgangsarztverfahren einschließlich Röntgenbilder 15 Jahre
Berufsgenossenschaftliche Verletzungsartenverfahren 20 Jahre
Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sowie über Behandlungen mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen 30 Jahre
Überweisung- und Anforderungsscheine
(EDV abrechnende Ärzte, auch im Ersatzverfahren)
* Aus Gründen der Beweisführung in Regressverfahren sollten diese 5 Jahre aufbewahrt werden. Empfohlen 5 Jahre
Muster 19: Notfall-/Vertretungsschein (Teil B und C) 10 Jahre